Gemäß § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift ist jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind vertraulich und über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren zu verwahren.
- DIN A5 nach DGUV perforierte Seiten, 50 Blatt
- Selbstklebende Folientasche
- Begleitzettelblock selbsthaftend, 25 Blatt